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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 30. Juni 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen DeLuccoppe Fahrzeugberatung, Unter den Linden 21, 10117 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Fahrzeugberatungsdienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt folgende Dienstleistungen:

  • Fahrzeugbewertung und Marktpreisanalyse
  • Persönliche Beratung bei der Fahrzeugauswahl
  • Unterstützung bei der Kaufabwicklung
  • Marktanalysen und Trendberatung
  • Vermittlung von Fahrzeugen

2.2 Beratungscharakter

Die Leistungen des Auftragnehmers haben beratenden Charakter. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder den Erfolg der Beratung. Die endgültige Entscheidung über den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs liegt beim Auftraggeber.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Angebot und Annahme

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3.2 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers oder nach individueller Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungsmodalitäten

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

5.1 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung, soweit diese für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Hierzu gehört insbesondere:

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller für die Beratung relevanten Informationen
  • Rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Unterlagen
  • Termineinhaltung und pünktliches Erscheinen zu vereinbarten Terminen

5.2 Folgen fehlender Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die dadurch entstehenden Mehraufwendungen gesondert zu berechnen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 6 Ausführung der Leistungen

6.1 Leistungszeit

Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

6.2 Leistungshinderung

Wird die Leistungserbringung durch Umstände erschwert oder gehindert, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so verlängern sich die Fristen entsprechend. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder behördlichen Anordnungen.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Mängel der Beratungsleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Beratung nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Fahrzeugbewertung. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

7.2 Nacherfüllung

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung der mangelhaften Leistung oder durch Wiederholung der Beratung.

7.3 Weitere Ansprüche

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich nicht zwingend anders bestimmt.

§ 8 Haftung

8.1 Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

8.2 Haftungsbegrenzung

Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Auftragswert, maximal jedoch auf 10.000 Euro pro Schadensfall. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

8.3 Verjährung

Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen, spätestens jedoch in drei Jahren ab der schädigenden Handlung.

§ 9 Vertraulichkeit

9.1 Schweigepflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese vertraulich zu behandeln.

9.2 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Kündigung

10.1 Ordentliche Kündigung

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, soweit nicht anders vereinbart.

10.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als zwei Monaten
  • Erheblicher Verletzung von Vertragspflichten
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei

10.3 Folgen der Kündigung

Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen zurückzubehalten, bis seine Vergütungsansprüche erfüllt sind.

§ 11 Geistiges Eigentum

11.1 Urheberrechte

Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erstellten Gutachten, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für seine eigenen Zwecke.

11.2 Verwendung

Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Rechtswahl

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.4 Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Mitteilung auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.

§ 13 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

§ 14 Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

DeLuccoppe Fahrzeugberatung
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: +494515763231
E-Mail: [email protected]

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Premium Fahrzeugberatung in Deutschland.

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